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LG Berlin, 07.05.1987 - 61 S 347/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17
Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!
Die bloßen Mutmaßungen der Verfügungsklägerin, dass auch insofern nur der Verfügungsbeklagte in Betracht komme, reicht hierfür nämlich auch nicht aus ( LG Bonn , Beschluss vom 12.03.2014, Az.: 6 T 50/14, u.a. in: ZMR 2015, Seiten 550 f.; AG Bonn , Beschluss vom 10.02.2014, Az.: 204 C 66/14, u.a. in: "juris" ), zumal ein Wohnungsmieter keine Prüfungs- und Überwachungspflicht dahingehend hat, ob und inwieweit eine Verstopfung erkennbar ist ( LG Berlin , Urteil vom 07.05.1987, Az.: 61 S 347/85, u.a. in: WuM 1987, Seiten 387 f. ) und hier zudem insbesondere auch dritte Personen (wie z.B. die in dem Haus noch arbeitenden Bauarbeiter und/oder widerrechtlich die leer stehenden Wohnungen nutzende Obdachlose oder Jugendliche) hierfür ggf. auch verantwortlich sein können.